Baden-Württemberg vs. Antifaschisten

Veröffentlicht am: März 19, 2007

Was war das denn für ein Woche, die letzte.

Nun ist es amtlich: Das Tragen bzw. der Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen ist nicht verfassungswidrig. Außerdem darf man bei der Antifa gewesen sein, ohne ein Berufsverbot durch den Radikalenerlass befürchten zu müssen.

Soweit so gut. Da könnte man klatschen und den Rechtsstaat loben, wenn nicht die Klatsch-Bewegung sofort wieder stocken würde beim Gedanken an die Umstände.

Da wurde einem Realschullehrer verboten, seinen Beruf auszuüben, da das baden-württembergische Kultusministerium meinte, dass er (Michael Csaszkóczy) „nicht Gewähr dafür bietet, jederzeit voll einzutreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Dies sah das Verwaltungsgericht BaWü anders und stellte fest, dass die Berufsverweigerung nicht rechtens war.
Auch der Vertrieb von Anti-Nazi-Symbolen
durch den Nix-Gut-Records-Mailorder ist entgegen des Urteils des Stuttgarter Landgerichtes nicht verboten.

Was ist denn in die Elite in BaWü gefahren, Antifaschisten anzuklagen?
Ich dachte immer, dass gerade Baden-Württemberg, allen voran die CDU, schon immer den braunen Bodensatz im Ländle bekämpfte.

War nicht der ehemalige Ministerpräsident Hans Karl Filbinger (Zitat: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!“) ein ausgewiesener Demokrat und glühender Anti-Nazi-Aktivist?

So kann man sich täuschen.



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